Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 30. Juni 2021 wird als unzulässig verworfen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
I
Die Beteiligten streiten in dem der Beschwerde zugrunde liegenden Rechtsstreit über diverse Geld- und Sachleistungsansprüche des Klägers aufgrund eines Unfalls, den er in Schweden als Arbeitnehmer einer schwedischen Firma erlitten hat.
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