LSG Bayern, vom 26.10.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 6 R 383/20
SG München, vom 16.07.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 6 R 1008/18
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen VerfahrenDarlegung der grundsätzlichen Bedeutung der RechtssacheBezeichnung einer DivergenzBezeichnung von Verfahrensmängeln
BSG, Beschluss vom 28.07.2023 - Aktenzeichen B 5 R 216/22 B
DRsp Nr. 2023/11702
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen VerfahrenDarlegung der grundsätzlichen Bedeutung der RechtssacheBezeichnung einer DivergenzBezeichnung von Verfahrensmängeln
1. Eine Rechtssache hat nur dann im Sinne des § 160 Abs. 2 Nr. 1SGG grundsätzliche Bedeutung, wenn sie eine Rechtsfrage zu revisiblem Recht aufwirft, die über den Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder der Fortbildung des Rechts einer Klärung durch das Revisionsgericht bedürftig und fähig ist – hier verneint für Rechtsfragen zur richterlichen Aufklärungspflicht von entscheidungserheblichen Widersprüchen zwischen einem gerichtlichen Sachverständigengutachten und einem Privatgutachten.2. Eine Divergenz wird nicht hinreichend dargelegt, wenn die Begründung im Ergebnis eine fehlerhafte Beweiswürdigung im Einzelfall beanstandet – hier in einem Rechtsstreit über die Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung.
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