LSG Baden-Württemberg, vom 13.12.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 9 R 3342/21
SG Karlsruhe, vom 23.07.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 8 R 1024/20
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen VerfahrenDarlegung der grundsätzlichen Bedeutung der RechtssacheBezeichnung einer DivergenzBezeichnung von Verfahrensmängeln
BSG, Beschluss vom 28.08.2023 - Aktenzeichen B 5 R 11/23 B
DRsp Nr. 2023/12968
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen VerfahrenDarlegung der grundsätzlichen Bedeutung der RechtssacheBezeichnung einer DivergenzBezeichnung von Verfahrensmängeln
1. Zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache im Sinne von § 160 Abs. 2 Nr. 1SGG muss die Beschwerdebegründung eine Rechtsfrage zu revisiblem Recht (§ 162SGG) aufwerfen, die über den Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder der Fortbildung des Rechts einer Klärung durch das Revisionsgericht bedürftig und fähig ist – hier verneint für Rechtsfragen zur Mitteilungspflicht über Hinzuverdienst bei einem Anspruch auf Witwerrente in der gesetzlichen Rentenversicherung.2. Eine Divergenz im Sinne von § 160 Abs. 2 Nr. 2SGG wird nicht hinreichend begründet, wenn der Kläger lediglich eine fehlerhafte Rechtsanwendung im Einzelfall geltend macht – hier einer fehlerhaften Anwendung von § 45 Abs. 3 Satz 3 und 4SGB X bei der Erstattung von überzahlten Rentenleistungen.
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