LSG Baden-Württemberg, vom 20.05.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 9 AS 3974/21
SG Heilbronn, vom 23.11.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 11 AS 3225/19
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen VerfahrenDarlegung der grundsätzlichen Bedeutung der RechtssacheBezeichnung einer DivergenzBezeichnung von Verfahrensmängeln
BSG, Beschluss vom 14.08.2023 - Aktenzeichen B 7 AS 69/22 B
DRsp Nr. 2023/15992
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen VerfahrenDarlegung der grundsätzlichen Bedeutung der RechtssacheBezeichnung einer DivergenzBezeichnung von Verfahrensmängeln
1. Die Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache erfordert die Formulierung einer bestimmten abstrakten Rechtsfrage, der in dem Rechtsstreit eine grundsätzliche, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung beigemessen wird – hier verneint für Rechtsfragen zur Erstellung eines schlüssigen Konzepts zur Ermittlung der Angemessenheit von Unterkunftskosten nach dem SGB II.2. Die Bezeichnung einer Divergenz muss erkennen lassen, dass das LSG dem BSG widersprochen und von den bezeichneten rechtlichen Aussagen des BSG abweichende, d.h. mit diesen unvereinbare eigene rechtliche Maßstäbe entwickelt hat – hier ebenfalls verneint für rechtliche Aussagen zur Erstellung eines schlüssigen Konzepts zur Ermittlung der Angemessenheit von Unterkunftskosten nach dem SGB II.
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