Die Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 23. September 2016 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
I. Im Streit steht, ob die Erben als Rechtsnachfolger des früheren Arbeitnehmers einen Anspruch auf Insolvenzgeld (Insg) haben.
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