SG Stuttgart, vom 22.05.2000 - Vorinstanzaktenzeichen S 5 KA 4543/00
Behandlung verspätet eingereichter Abrechnungsscheine durch die Kassenärztliche Vereinigung
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 10.09.2003 - Aktenzeichen L 5 KA 2811/02
DRsp Nr. 2006/24214
Behandlung verspätet eingereichter Abrechnungsscheine durch die Kassenärztliche Vereinigung
Auch wenn die verspätete Einreichung der Abrechnungsscheine auf einem Fehler der EDV-Anlage des Arztes beruht, darf eine Kassenärztliche Vereinigung die Vergütung verspätet eingereichter Abrechnungsscheine ablehnen. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]