LAG Chemnitz, vom 19.01.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Sa 406/15
ArbG Leipzig, vom 12.06.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 184/15
Beiderseitige Verlängerung der gesetzlichen Kündigungsfrist als unangemessene Benachteiligung des ArbeitnehmersEinseitige Vertragsgestaltung und unangemessene BenachteiligungInhalt und Reichweite des Grundrechts auf freie Berufswahl
BAG, Urteil vom 26.10.2017 - Aktenzeichen 6 AZR 158/16
DRsp Nr. 2018/2354
Beiderseitige Verlängerung der gesetzlichen Kündigungsfrist als unangemessene Benachteiligung des ArbeitnehmersEinseitige Vertragsgestaltung und unangemessene BenachteiligungInhalt und Reichweite des Grundrechts auf freie Berufswahl
Wird die gesetzliche Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer in Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sog. Einmalbedingungen erheblich verlängert, kann darin auch dann eine unangemessene Benachteiligung entgegen den Geboten von Treu und Glauben iSv. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB liegen, wenn die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber in gleicher Weise verlängert wird.Orientierungssätze:1. Die Verlängerung der gesetzlichen Kündigungsfrist des § 622 Abs. 1BGB kann einen Arbeitnehmer auch dann entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen iSv. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, wenn die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber in gleicher Weise verlängert wird.2. Eine unangemessene Benachteiligung iSv. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB wird angenommen, wenn der Verwender durch einseitige Vertragsgestaltung missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten seines Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein auch dessen Belange zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zu gewähren.
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