Der Antrag der Klägerin, ihr für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 21. Juni 2019 -
I
Die Klägerin hat mit von ihr unterzeichnetem Schreiben vom 6.8.2019 für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem ihr am 8.7.2019 zugestellten Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 21.6.2019 (
II
Der Antrag auf gerichtliche Beiordnung eines Rechtsanwalts ist abzulehnen. Sie kommt nur in Betracht, wenn die Voraussetzungen für die Beiordnung eines "Notanwalts" (§ 202 S 1 SGG iVm § 78b Abs 1 ZPO) hinreichend dargetan sind.
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