Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Altenburg vom 13. November 2017 wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten auch des Berufungsverfahrens zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird auf 1.409,80 Euro festgesetzt.
Der Kläger wendet sich gegen die Beitragserhebung zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung für das Beitragsjahr 2013.
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