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Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit eines Bescheides, mit dem die Klägerin als Erbin ihres verstorbenen Ehemannes zu Unfallversicherungsbeiträgen herangezogen wird.
Die Klägerin ist die Witwe und Alleinerbin des 1993 verstorbenen G M (M.), der unter der Firma "Dr. Ing. H M " in H ein Baugeschäft betrieb. Dieses veräußerte er zum 1. August 1992 an den Bauunternehmer M R (R.). Der Unternehmerwechsel wurde der Bau-Berufsgenossenschaft (Bau-BG) Hamburg (Rechtsvorgängerin der Beklagten) am 25. September 1992 angezeigt. Auf der Grundlage der von R. mitgeteilten Lohnsumme setzte diese den für die Zeit ab Betriebsübergang zu entrichtenden Beitrag auf 4.156,07 DM fest. Da R. nicht zahlte, nahm sie mit Bescheid vom 6. April 1994 die Klägerin als Erbin des Veräußerers wegen des offenen Beitrags für die Monate August bis Dezember 1992 in Anspruch. Die Klägerin beglich den Betrag.
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