Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 13. November 2013 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.
Der Streitwert wird für das Revisionsverfahren auf 31 938,05 Euro festgesetzt.
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Die Beteiligten streiten über die Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen.
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