Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 14. Dezember 2016 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um eine Beitragsnachforderung infolge einer Betriebsprüfung in Höhe von 45.791,18 Euro für die Jahre 2007 bis 2009. Streitig ist die Erhebung von Sozialversicherungsbeiträgen auf die Differenz zwischen Leiharbeitnehmern tat-sächlich gezahlten und ihnen rechtlich zustehenden Arbeitsentgelten.
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