Auf die Berufung der Beklagten wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Speyer vom 11.04.2014 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen.
2.Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die Beitragserhebung auf eine Kapitalabfindung der Pensionskasse Rundfunk
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|