EuGH - Urteil vom 27.03.1990
Rs C-113/89
Normen:
Beitrittsakte (Akte über den Beitritt des Königreichs Spanien und der Portugiesischen Republik) Art. 215 Art. 216 ; EWG-Vertrag Art. 59 Art. 60 ;
Fundstellen:
AiB 1991, 280
AiB 1991, 280
EuGH, Slg. 1990 I-1417 (Rush Portugesa)
EuZW 1990, 227
EuZW 1990, 227
EzAR 822 Nr. 2
NZA 1990, 653
NZA 1990, 653
RIW 1991, 75
RIW 1991, 75
ZAR 1990, 145
ZAR 1990, 145
Vorinstanzen:
Tribunal administratif Versailles,

Beitritt neuer Mitgliedstaaten zu den Gemeinschaften - Portugal - Freier Dienstleistungsverkehr - Portugiesisches Bauunternehmen - Recht zur Einreise mit dem eigenen Personal für die Dauer der Arbeiten - Anwendung der Regelung des Aufnahmemitgliedstaats über den Zugang ausländischer Arbeitnehmer zur Beschäftigung - Unzulässigkeit

EuGH, Urteil vom 27.03.1990 - Aktenzeichen Rs C-113/89

DRsp Nr. 2000/4449

Beitritt neuer Mitgliedstaaten zu den Gemeinschaften - Portugal - Freier Dienstleistungsverkehr - Portugiesisches Bauunternehmen - Recht zur Einreise mit dem eigenen Personal für die Dauer der Arbeiten - Anwendung der Regelung des Aufnahmemitgliedstaats über den Zugang ausländischer Arbeitnehmer zur Beschäftigung - Unzulässigkeit

(Rush Portugesa Lda gegen Office national d'immigration)Die Artikel 59 und 60 EWG-Vertrag sowie die Artikel 215 und 216 der Akte über den Beitritt des Königreichs Spanien und der Portugiesischen Republik sind dahin auszulegen, daß ein in Portugal ansässiges Unternehmen, das in einem anderen Mitgliedstaat Dienstleistungen im Bauwesen erbringt, mit seinem eigenen Personal, das es für die Dauer der betreffenden Arbeiten aus Portugal kommen läßt, dorthin einreisen kann. In einem solchen Fall dürfen die Behörden des Mitgliedstaats, in dessen Gebiet die Arbeiten auszuführen sind, dem Leistungserbringer keine Bedingungen bezüglich der Einstellung von Arbeitskräften an Ort und Stelle oder der Einholung einer Arbeitserlaubnis für das portugiesische Personal auferlegen. Sie können jedoch nachprüfen, ob das Unternehmen nicht unter dem Vorwand einer Dienstleistung Artikel 216 der Beitrittsakte umgeht.

Normenkette:

Beitrittsakte (Akte über den Beitritt des Königreichs Spanien und der Portugiesischen Republik) Art. 215 Art. 216 ;