A. Die Verfassungsbeschwerden betreffen Fragen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Die privat kranken- und pflegeversicherten Beschwerdeführer wenden sich dagegen, dass sie nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) nicht in den Genuss des für sie günstigeren Beitragsrechts der sozialen Pflegeversicherung gelangen können. Teilweise begehren die Beschwerdeführer zusätzlich die Berücksichtigung geleisteten Kindesunterhalts bei der Berechnung der Höhe der Prämie.
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