OLG Stuttgart - Urteil vom 12.10.2022
20 U 25/22
Normen:
ZPO § 97 Abs. 1;
Fundstellen:
MDR 2022, 1488
NZG 2022, 1542
ZIP 2023, 143
Vorinstanzen:
LG Heilbronn, vom 07.04.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 190/21

Beitrittserklärung zu einer GenossenschaftStundungs- und Ratenzahlungsvereinbarung für Einzahlungen auf weitere GeschäftsanteileAnwendung der Grundsätze über die fehlerhafte GenossenschaftVollzug eines fehlerhaften Beitritts

OLG Stuttgart, Urteil vom 12.10.2022 - Aktenzeichen 20 U 25/22

DRsp Nr. 2022/15278

Beitrittserklärung zu einer Genossenschaft Stundungs- und Ratenzahlungsvereinbarung für Einzahlungen auf weitere Geschäftsanteile Anwendung der Grundsätze über die fehlerhafte Genossenschaft Vollzug eines fehlerhaften Beitritts

1. Eine im Zuge der Beitrittserklärung zu einer Genossenschaft getroffene Stundungs-/ Ratenzahlungsvereinbarung betreffend Einzahlungen auf weitere (freiwillige) Geschäftsanteile ist wegen Verstoßes gegen § 15b Abs. 2 GenG nach § 134 BGB nichtig.2. Die Nichtigkeit dieser Stundungs-/ Ratenzahlungsvereinbarung führt über § 139 BGB zwar grundsätzlich zur Gesamtnichtigkeit des Beitritts des betreffenden Mitglieds, hat jedoch regelmäßig die Anwendung der Grundsätze über die fehlerhafte Genossenschaft zur Folge, wenn der Beitritt durch seine Zulassung vollzogen ist.3. Nach den Grundsätzen der fehlerhaften Genossenschaft sind die Einzahlungen auf die weiteren Geschäftsanteile mit Vollzug des fehlerhaften Beitritts in voller Höhe fällig geworden.

Tenor

1.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der Einzelrichterin der 2. Zivilkammer des Landgerichts Heilbronn vom 07.04.2022 (Aß 2 O 190/21) wird zurückgewiesen.

2.

Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

3.

Dieses Urteil wie auch das in Ziff. 1 genannte Urteil des Landgerichts Heilbronn sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

4.