Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der Einzelrichterin der 2. Zivilkammer des Landgerichts Heilbronn vom 07.04.2022 (Aß
Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3.Dieses Urteil wie auch das in Ziff. 1 genannte Urteil des Landgerichts Heilbronn sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
4.
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