Auf die Berufung der Beklagten wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Heilbronn vom 17.07.2019 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten in beiden Instanzen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird endgültig auf 5.735,29 EUR festgesetzt.
Die Beteiligten streiten über die Höhe einer Beitragsnachforderung im Rahmen einer Betriebsprüfung.
Der Kläger ist Dachdeckermeister und Zimmermeister und betreibt eine Bedachungsfirma. Die Firma A. Personal Dienstleistungen UG (APL) überließ dem Kläger im Jahr 2012 vier Leiharbeitnehmer (Beigeladene zu 1) und 2) vom 26.03. bis 04.07.2012; Beigeladene zu 3) und 4) vom 16.04. bis 20.04.2012), ohne über eine Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) zu verfügen.
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