LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 23.10.2019
17 Sa 2297/18
Normen:
PersVG § 43 Abs. 1 S. 4;
Fundstellen:
AuR 2020, 92
BB 2020, 315
EzA-SD 2020, 14
LAGE BPersVG § 107 Nr. 1
NZA-RR 2020, 105
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 11.09.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 16 Ca 10014/17

Benachteiligung bei fehlender fiktiver Nachzeichnung des beruflichen Werdeganges

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.10.2019 - Aktenzeichen 17 Sa 2297/18

DRsp Nr. 2020/693

Benachteiligung bei fehlender fiktiver Nachzeichnung des beruflichen Werdeganges

Die unzutreffende Nachreichung des beruflichen Werdegangs, die eine zu hohe Eingruppierung des freigestellten Personalratsmitglieds (hier: von Entgeltgruppe 6 in die Entgeltgruppe 14 TVöD) zur Folge hat, verstößt gegen das Bereicherungsverbot des § 107 BPersVG. Gleiches gilt für Gewährung pauschaler Stundengutschriften im Hinblick auf Personalratstätigkeiten, die zugleich das Ehrenamtsprinzip verletzt.

Die Erfüllung der ehrenamtlichen Tätigkeit als Personalratsmitglied darf zu keinen Beeinträchtigungen des beruflichen Werdeganges führen. Umgekehrt darf das Amt aber auch keine Begünstigungen mit sich bringen (hier : Stundengutschrift).

I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 11.09.2018 - 16 Ca 10014/17 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

II. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

PersVG § 43 Abs. 1 S. 4;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte eine Eingruppierung des Klägers, die im Wege der Nachzeichnung des beruflichen Werdegangs erfolgte, sowie pauschale Stundengutschriften auf einem Lebensarbeitszeitkonto rückgängig machen durfte.