SG Reutlingen, vom 22.10.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 7 RA 495/02
Beratungspflicht des Rentenversicherungsträgers
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.12.2004 - Aktenzeichen L 10 RA 4887/03
DRsp Nr. 2006/24254
Beratungspflicht des Rentenversicherungsträgers
Wenn der Versicherte Arbeitslosengeld bezieht, Altersrente wegen Arbeitslosigkeit beantragt, der Anspruch auf Arbeitslosengeld noch nicht erschöpft ist und der Versicherte Altersrente wegen Arbeitslosigkeit nur mit Abschlägen erhalten kann, so erstreckt sich die Beratungspflicht des Rentenversicherungsträgers auch auf den günstigsten Rentenbeginn. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]