LSG Hessen - Urteil vom 14.12.2005
L 4 KA 41/05
Normen:
SGB I § 11 § 12 § 14 ;
Vorinstanzen:
SG Frankfurt - S 5/27 KA 668/04 - 14.09.2005,

Beratungsverpflichtung einer Kassenärztlichen Vereinigung gegenüber den Vertragsärzten, erweiterte Honorarverteilung, Anwendbarkeit des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs

LSG Hessen, Urteil vom 14.12.2005 - Aktenzeichen L 4 KA 41/05

DRsp Nr. 2008/8896

Beratungsverpflichtung einer Kassenärztlichen Vereinigung gegenüber den Vertragsärzten, erweiterte Honorarverteilung, Anwendbarkeit des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs

1. Die in der Rechtsprechung des BSG entwickelten Grundsätze zu den Hinweispflichten eines Rentenversicherungsträgers gegenüber einem Versicherten im Zusammenhang mit der Rentenantragstellung sind nicht auf das sozialrechtliche Schuldverhältnis zwischen Vertragsarzt und Kassenärztlicher Vereinigung übertragbar. 2. Die Kassenärztliche Vereinigung ist außerhalb eines laufenden Verwaltungsverfahrens nicht verpflichtet, das 65. Lebensjahr vollendende Mitglieder spontan auf die Möglichkeit der Beantragung von Leistungen aus der erweiterten Honorarverteilung hinzuweisen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB I § 11 § 12 § 14 ;
Vorinstanz: SG Frankfurt - S 5/27 KA 668/04 - 14.09.2005,