1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 18. April 2012 - 6 Sa 397/11 - aufgehoben.
2. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Flensburg vom 11. August 2011 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 450,00 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. September 2010 zu zahlen.
3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über eine Jubiläumszuwendung.
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