BAG - Urteil vom 20.12.1995
10 AZR 968/94
Normen:
BGB § 611 ; Tarifvertrag über eine Zuwendung für Angestellte vom 12. Oktober 1973 §§ 1, 2;
Fundstellen:
BB 1996, 648
EzA § 611 BGB Nr. 138
NZA 1996, 781
Vorinstanzen:
ArbG München, vom 20.07.1993 - Vorinstanzaktenzeichen 19 Ca 11833/91
LAG München, vom 21.09.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Sa 223/94

Berechnung der Zuwendung - Einheitliches Arbeitsverhältnis

BAG, Urteil vom 20.12.1995 - Aktenzeichen 10 AZR 968/94

DRsp Nr. 1996/19590

Berechnung der Zuwendung - Einheitliches Arbeitsverhältnis

»Wird der Arbeitsvertrag eines Angestellten beim gleichen Arbeitgeber nach Ablauf des Bemessungszeitraums für die Sonderzuwendung nach § 1 Zuwendungs-TV geändert, bleibt dies nur dann ohne Auswirkungen auf die Höhe der Zuwendung nach § 2 Zuwendungs-TV, wenn das Anstellungsverhältnis nach der Änderung als rechtliche Einheit eine Fortsetzung des bisherigen Arbeitsverhältnisses darstellt.«

Normenkette:

BGB § 611 ; Tarifvertrag über eine Zuwendung für Angestellte vom 12. Oktober 1973 §§ 1, 2;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Höhe der an die Klägerin für das Jahr 1990 zu zahlenden tariflichen Zuwendung.