BKGG (1996) § 6a ; SGB X § 48 ; SGB II § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 § 22 Abs. 1 S. 1 ;
Berechnung des Kinderzuschlags bei Bewohnern von Eigenheimen
SG Koblenz, Urteil vom 07.09.2006 - Aktenzeichen S 11 KG 13/05
DRsp Nr. 2007/20797
Berechnung des Kinderzuschlags bei Bewohnern von Eigenheimen
Bei der Berechnung des Kinderzuschlages ist auch nach Ablauf von 6 Monaten bei Leistungsberechtigten, die ein Einfamilienhaus bewohnen, der tatsächliche Aufwand für Zinsen, Nebenkosten und Heizung der Berechnung des Kinderzuschlages zugrunde zu legen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
BKGG (1996) § 6a ; SGB X § 48 ; SGB II § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 § 22 Abs. 1 S. 1 ;