Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 08.11.2012 - AZ:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 16.172,- € brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.03.2012 zu zahlen.
2.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3.Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
II.Die weitergehende Berufung der Beklagten gegen das vorgenannte Urteil wird zurückgewiesen.
III.Die Revision wird für die Beklagte zugelassen. Für die Klägerin erfolgt keine Zulassung der Revision.
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