BAG - Urteil vom 10.12.2013
3 AZR 726/11
Normen:
BetrAVG § 1 (Auslegung); BetrAVG § 2 Abs. 1; BetrAVG § 6;
Fundstellen:
AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 35
AP
NZA-RR 2014, 654
Vorinstanzen:
LAG Köln, vom 15.06.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Sa 1357/10
ArbG Köln, vom 15.09.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 55/10

Berechnung einer vorgezogenen in Anspruch genommenen Betriebsrente; Ermittlung der anzurechnenden Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung

BAG, Urteil vom 10.12.2013 - Aktenzeichen 3 AZR 726/11

DRsp Nr. 2014/4269

Berechnung einer vorgezogenen in Anspruch genommenen Betriebsrente; Ermittlung der anzurechnenden Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung

Orientierungssätze: 1. Die Berechnung der gemäß § 6 BetrAVG vorgezogen in Anspruch genommenen Betriebsrente eines bis zu diesem Zeitpunkt betriebstreuen Arbeitnehmers erfolgt nur dann nach allgemeinen Grundsätzen des Betriebsrentenrechts unter entsprechender Anwendung des § 2 Abs. 1 BetrAVG, wenn die zugrundeliegende Versorgungsordnung für den Fall der vorgezogenen Inanspruchnahme keine eigenständige Berechnungsregel enthält.