LAG Köln, vom 15.06.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Sa 1357/10
ArbG Köln, vom 15.09.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 55/10
Berechnung einer vorgezogenen in Anspruch genommenen Betriebsrente; Ermittlung der anzurechnenden Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung
BAG, Urteil vom 10.12.2013 - Aktenzeichen 3 AZR 726/11
DRsp Nr. 2014/4269
Berechnung einer vorgezogenen in Anspruch genommenen Betriebsrente; Ermittlung der anzurechnenden Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung
Orientierungssätze:1. Die Berechnung der gemäß § 6BetrAVG vorgezogen in Anspruch genommenen Betriebsrente eines bis zu diesem Zeitpunkt betriebstreuen Arbeitnehmers erfolgt nur dann nach allgemeinen Grundsätzen des Betriebsrentenrechts unter entsprechender Anwendung des § 2 Abs. 1BetrAVG, wenn die zugrundeliegende Versorgungsordnung für den Fall der vorgezogenen Inanspruchnahme keine eigenständige Berechnungsregel enthält.
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