I. Auf die Berufung des Klägers werden das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 31.07.2018 -
Es wird festgestellt, dass der Beklagten aus der fondsgebundenen Versicherung des Klägers bei der Beklagten mit der Versicherungsschein Nr. Axx-xxx-xxx keine Ansprüche gegen den Kläger zustehen.
Im Übrigen werden die Klage abgewiesen und die weitergehende Berufung zurückgewiesen.
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