Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des ArbG Herne vom 01.07.2015 -
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Berechnung eines Zuschusses zum Anpassungsgeld nach einem Gesamtsozialplan für die Monate Oktober 2014 bis September 2019.
1. 2. 3. I. II. III.
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