LAG Hamm - Urteil vom 07.07.2016
11 Sa 1297/15
Normen:
GSP 2010 für die Mitarbeiter des Steinkohlebergbaus in Deutschland;
Vorinstanzen:
ArbG Herne, vom 01.07.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 438/15

Berücksichtigung der Grubenwehrzulage bei der Berechnung des Zuschusses zum Anpassungsgeld nach dem Gesamtsozialplan 2010 für die Mitarbeiter im Steinkohlebergbau

LAG Hamm, Urteil vom 07.07.2016 - Aktenzeichen 11 Sa 1297/15

DRsp Nr. 2020/13327

Berücksichtigung der Grubenwehrzulage bei der Berechnung des Zuschusses zum Anpassungsgeld nach dem Gesamtsozialplan 2010 für die Mitarbeiter im Steinkohlebergbau

Nach der zum 01.01.2011 wirksamen Änderung des Gesamtsozialplans für die Mitarbeiter im Steinkohlebergbau (GSP 2010) besteht kein Anspruch auf Berücksichtigung der Grubenwehrzulage bei der Bemessung des Zuschusses zum Anpassungsgeld.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des ArbG Herne vom 01.07.2015 - 5 Ca 438/15 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

GSP 2010 für die Mitarbeiter des Steinkohlebergbaus in Deutschland;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Berechnung eines Zuschusses zum Anpassungsgeld nach einem Gesamtsozialplan für die Monate Oktober 2014 bis September 2019.

1. 2. 3. I. II. III.