Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 27.01.2015 -
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Berechnung eines Zuschusses zum Anpassungsgeld nach einem Gesamtsozialplan für die Monate April 2012 bis März 2017.
Der 1962 geborene Kläger wurde am 01. September 1977 auf der damaligen Schachtanlage T angelegt. Auf das Arbeitsverhältnis der Parteien fanden die Bestimmungen des Manteltarifvertrages für die Arbeitnehmer des Rheinisch/Westfälischen Steinkohlebergbaus Anwendung. Zuletzt war der Kläger als Aufsichtshauer auf der Schachtanlage B tätig.
1. 2. I. II.
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