Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Würzburg - Kammer Aschaffenburg - vom 18.06.2018 (Aktenzeichen:
A.
Die Parteien stritten um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund Kündigung vom 17.04.2018 und einigten sich mit gerichtlichem Vergleich am 22.05.2018 auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Ablauf des 03.05.2018 gegen Zahlung einer Abfindung von 2.800,00 € brutto.
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