LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 10.12.2004
L 8 AL 3406/03
Normen:
SGB III § 183 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 § 183 Abs. 1 S. 2 ; BGB § 398 ;
Vorinstanzen:
SG Heilbronn, vom 18.07.2003 - Vorinstanzaktenzeichen S 5 AL 3372/02

Berücksichtigung einer betrieblichen Sonderzahlung beim Anspruch auf Insolvenzgeld

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 10.12.2004 - Aktenzeichen L 8 AL 3406/03

DRsp Nr. 2006/24257

Berücksichtigung einer betrieblichen Sonderzahlung beim Anspruch auf Insolvenzgeld

Lässt sich die Zuordnung einer tarifvertraglich vereinbarten Sonderzahlung nach dem Tarifvertrag nicht zu den einzelnen Monaten des Jahres vornehmen, so ist sie in voller Höhe zu berücksichtigen, wenn sie im Insolvenzgeldzeitraum fällig wird. Sie ist anteilig den Monaten zuzuordnen und unabhängig davon zu berücksichtigen, wann die Jahressonderzahlung nach dem Tarifvertrag fällig wird, wenn sich dem Tarifvertrag entnehmen lässt, dass die Jahressonderzahlung monatlich erarbeitet wird. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB III § 183 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 § 183 Abs. 1 S. 2 ; BGB § 398 ;
Vorinstanz: SG Heilbronn, vom 18.07.2003 - Vorinstanzaktenzeichen S 5 AL 3372/02