Auf die Berufung werden das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 16. Januar 2017 und der Bescheid der Beklagten vom 23. Juni 2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 9. Juli 2014 aufgehoben.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Arbeitslosengeld für die Zeit vom 1. Mai 2014 bis 14. Mai 2014 zu zahlen.
Die Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten der Klägerin für das gesamte Verfahren zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
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