SG Mannheim, vom 10.02.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 10 RJ 910/02
Berücksichtigung von Anrechnungszeiten
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 07.10.2003 - Aktenzeichen L 11 RJ 934/03
DRsp Nr. 2006/24201
Berücksichtigung von Anrechnungszeiten
Nicht als Anrechnungszeit zu berücksichtigen ist Rentenbezug in der ehemaligen Sowjetunion zwischen dem 55. Lebensjahr und 60. Lebensjahr bei Rentenbeginn im Herkunftsgebiet vor dem 1.1.1992. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]