SG Hannover, vom 03.12.2003 - Vorinstanzaktenzeichen S 16 KA 182/01
Berücksichtigung zu spät eingereichter Behandlungsscheine
LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 08.11.2006 - Aktenzeichen L 3 KA 17/04
DRsp Nr. 2007/20286
Berücksichtigung zu spät eingereichter Behandlungsscheine
Durch Behandlungsscheine, die den einreichenden Arzt nicht erkennen lassen wird Frist, nach deren Ablauf die Scheine nicht mehr berücksichtigt werden, nicht gewahrt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]