FG Baden-Württemberg - Urteil vom 02.04.2004
8 K 34/00
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 S. 1 § 12 Nr. 1 ;
Fundstellen:
AuA 2004, 37

Berufliche Veranlassung eines Umzugs bei wesentlicher Verbesserung der Arbeitsbedingungen bei einem Ehegatten und Verlängerung des Arbeitsweges bei dem anderen Ehegatten; Einkommensteuer 1998

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 02.04.2004 - Aktenzeichen 8 K 34/00

DRsp Nr. 2004/10285

Berufliche Veranlassung eines Umzugs bei wesentlicher Verbesserung der Arbeitsbedingungen bei einem Ehegatten und Verlängerung des Arbeitsweges bei dem anderen Ehegatten; Einkommensteuer 1998

Umzugskosten können auch dann beruflich veranlasst sein, wenn sich für den einen Ehegatten die tägliche Fahrzeit zur Arbeitsstätte verlängert, für den anderen nach dem Erziehungsurlaub wieder als Arzt in einem Krankenhaus tätigen Ehegatten zwar nicht um mindestens eine Stunde, aber doch so verkürzt, dass die Fahrzeitersparnis und die Gewährleistung der jederzeitigen Verfügbarkeit für Bereitschaftsdienste zu einer sonstigen allgemeinen Verbesserung der Arbeitsbedingungen führt. Dem steht nicht entgegen, dass sich zugleich die Berufstätigkeit besser mit familiären Belangen vereinbaren lässt.

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 S. 1 § 12 Nr. 1 ;

Tatbestand: