Auf die Revision des Klägers zu 1 wird der Beschluss des Oberlandesgerichts München - 7. Zivilsenat - vom 25. Juni 2015 aufgehoben, soweit er den Kläger zu 1 betrifft, und die Sache insoweit zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|