Der Antrag des Klägers, ihm für das Beschwerdeverfahren gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 23. Juli 2020 Prozesskostenhilfe zu gewähren und Rechtsanwalt B H aus H beizuordnen, wird abgelehnt.
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Der Kläger begehrt zum vierten Mal eine Beschädigtenversorgung in Form einer Beschädigtenrente nach dem
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