LSG Hessen - Urteil vom 09.11.2005
L 4 V 6/04
Normen:
SVG § 81 Abs. 1 § 81 Abs. 6 S. 1 ;
Vorinstanzen:
SG Gießen - S 7/15 V 1676/98 - 10.11.2003,

Beschädigtenversorgung nach dem Soldatenversorgungsgesetz, Nachweis des Ursachenzusammenhangs zwischen schädigendem Ereignis und dem Eintritt des Primärschadens bei eine Infektion

LSG Hessen, Urteil vom 09.11.2005 - Aktenzeichen L 4 V 6/04

DRsp Nr. 2008/8902

Beschädigtenversorgung nach dem Soldatenversorgungsgesetz, Nachweis des Ursachenzusammenhangs zwischen schädigendem Ereignis und dem Eintritt des Primärschadens bei eine Infektion

1. Nach § 81 Abs. 6 S. 1 SVG genügt für die Feststellung des Ursachenzusammenhangs zwischen schädigendem Ereignis und dem Eintritt des Primärschadens (haftungsbegründende Kausalität) sowie zwischen Schädigung und Schädigungsfolge (haftungsausfüllende Kausalität) der Beweisgrad der Wahrscheinlichkeit. Die Tatsachenkomplexe "schädigendes Ereignis" und "Primärschaden" müssen dagegen mit dem Beweisgrad des Vollbeweises nachgewiesen sein.