BAG - Urteil vom 20.02.1997
6 AZR 713/95
Normen:
BAT-O § 19 ; EinigungsV Art. 13 ; Übergangsvorschriften zu § 19 , 2BAT-O Nr. 1c ;
Fundstellen:
AP Nr. 13 zu § 19 BAT-O
BB 1997, 1316
NZA 1997, 1121
Vorinstanzen:
ArbG Leipzig, vom 26.10.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 5347/94
II. Sächsisches Landesarbeitsgericht - Urteil vom 08. August 1995 - 9 Sa 1554/94 ,

Beschäftigungszeit - Übernahme einer Dienststelle

BAG, Urteil vom 20.02.1997 - Aktenzeichen 6 AZR 713/95

DRsp Nr. 1997/4491

Beschäftigungszeit - Übernahme einer Dienststelle

»1. Übernimmt ein Arbeitgeber eine Dienststelle i. S.v. § 19 Abs. 2 BAT-O, sind nur die bei dieser Dienststelle, nicht aber die bei anderen Dienststellen des früheren Arbeitgebers zurückgelegten Zeiten als Beschäftigungszeit anzurechnen. 2. Die Bestimmung des § 19 Abs. 2 BAT-O regelt nicht, daß der die Dienststelle übernehmende Arbeitgeber alle Zeiten als Beschäftigungszeit anzurechnen hat, die der frühere Arbeitgeber hätte anrechnen müssen, wenn die Dienststelle in seinem Zuständigkeitsbereich verblieben wäre.«

Normenkette:

BAT-O § 19 ; EinigungsV Art. 13 ; Übergangsvorschriften zu § 19 , 2BAT-O Nr. 1c ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über anrechnungsfähige Beschäftigungszeiten des Klägers nach § 19 BAT-O.