ArbG Köln, vom 12.08.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 4 BV 104/95
Beschlussverfahren: unzutreffende Einstellung durch Arbeitsgericht - Beschwerde
LAG Köln, Beschluss vom 27.11.1995 - Aktenzeichen 3 Ta 297/95
DRsp Nr. 2001/4310
Beschlussverfahren: unzutreffende Einstellung durch Arbeitsgericht - Beschwerde
Hat das Arbeitsgericht ein Beschlussverfahren zu Unrecht eingestellt, so muß ein Beteiligter, der die Fortsetzung des Beschlussverfahrens erreichen will, gegen den Einstellungsbeschluss Beschwerde einlegen. Solange der Einstellungsbeschluss besteht, stellt er ein Verfahrenshindernis dar.