Auf die Beschwerde der Kläger wird der Beschluss des Sozialgerichts Neuruppin vom 17. Februar 2020 aufgehoben. Die abschließende Entscheidung über den Antrag der Kläger auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird dem Sozialgericht übertragen. Kosten sind für das Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
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