Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Gotha vom 19. November 2019 wird zurückgewiesen. Eine Beschwerde an das Bundessozialgericht findet nicht statt.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|