Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 9. August 2017 geändert. Auf die Erinnerung der Antragstellerin wird auch der Beschluss der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle vom 16. Juni 2017 geändert. Die Vergütung der Antragstellerin aus der Landeskasse wird auf 901,37 EUR festgesetzt. Im Übrigen werden die Beschwerde und die Erinnerung zurückgewiesen. Die Kosten des gebührenfreien Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.
I.
Die Antragstellerin begehrt als beigeordnete Rechtsanwältin eine höhere Vergütung aus der Landeskasse nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
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