Auf die Beschwerde der D. als weitere Beteiligte zu 2 wird Ziffer 2 Absatz 6 des Beschlusses des Amtsgerichts - Familiengericht - Pforzheim vom 19.06.2019,
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragsgegnerin bei der S. (Versicherungsnummer: ...) zugunsten des Antragstellers ein Anrecht in Höhe von 6.497,43 Euro, bezogen auf den 30.09.2018, übertragen.
2.Von der Erhebung der Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren wird abgesehen. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
3.Der Beschwerdeverfahrenswert wird auf 1.440,00 Euro festgesetzt.
I.
Das Beschwerdeverfahren betrifft die Regelung des Versorgungsausgleichs.
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