Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
III.Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.
I.Die Antragstellerin begehrt, dem Antragsgegner im Wege einer einstweiligen Anordnung zu untersagen, eine ausgeschriebene W2-Professur für Komparatistik (Vergleichende Literaturwissenschaft) mit dem Schwerpunkt Nordeuropäische Literaturen/Skandinavistik an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) mit einer Mitbewerberin zu besetzen.
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