BAG - Urteil vom 26.01.2017
8 AZR 848/13
Normen:
ZPO § 253 Abs. 2; AGG § 1; AGG § 4; AGG § 7; AGG § 8; AGG § 9; AGG § 10; AGG § 20; AGG § 22;
Fundstellen:
NJW 2017, 32
NZA 2017, 9
Vorinstanzen:
LAG Frankfurt/Main, vom 18.03.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Sa 1257/12
ArbG Wiesbaden, vom 20.01.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 2491/09

Bestimmtheitserfordernis bei gerichtlichen UnterlassungsanträgenPrüfungssystematik jedes einzelnen der im Gesetz genannten BenachteiligungsgründeKausalität zwischen Ungleichbehandlung und DiskriminierungDarlegungs- und Beweislastverteilung im Rechtsschutz bei DiskriminierungenEntschädigungs- und Benachteiligungsansprüche aus Verstößen gegen das BenachteiligungsverbotVerständnis und Auslegung von Stellenanzeigen

BAG, Urteil vom 26.01.2017 - Aktenzeichen 8 AZR 848/13

DRsp Nr. 2017/7279

Bestimmtheitserfordernis bei gerichtlichen Unterlassungsanträgen Prüfungssystematik jedes einzelnen der im Gesetz genannten Benachteiligungsgründe Kausalität zwischen Ungleichbehandlung und Diskriminierung Darlegungs- und Beweislastverteilung im Rechtsschutz bei Diskriminierungen Entschädigungs- und Benachteiligungsansprüche aus Verstößen gegen das Benachteiligungsverbot Verständnis und Auslegung von Stellenanzeigen