OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 17.10.2017
10 B 1047/17
Normen:
BauNVO § 23; Betriebssicherheitsverordnung § 15;
Vorinstanzen:
VG Münster, - Vorinstanzaktenzeichen 2 L 1003/17

Bestimmtheitserfordernis der Baugenehmigung hinsichtlich Nachbarschutzes; Erteilung einer Baugenehmigung zum Austausch eines Sauerstofftanks auf dem Grundstück

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.10.2017 - Aktenzeichen 10 B 1047/17

DRsp Nr. 2017/17907

Bestimmtheitserfordernis der Baugenehmigung hinsichtlich Nachbarschutzes; Erteilung einer Baugenehmigung zum Austausch eines Sauerstofftanks auf dem Grundstück

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 3.750,00 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BauNVO § 23; Betriebssicherheitsverordnung § 15;

Gründe

Die Beschwerde hat keinen Erfolg.