Bestimmung der anwaltlichen Gebühren im sozialgerichtlichen Verfahren, gerichtliche Überprüfung auf Ermessensmissbrauch
SG Reutlingen, vom 22.07.2008 - Aktenzeichen S 11 U 2659/06 A
DRsp Nr. 2009/5050
Bestimmung der anwaltlichen Gebühren im sozialgerichtlichen Verfahren, gerichtliche Überprüfung auf Ermessensmissbrauch
Auch für die anwaltliche Gebührenbestimmung nach § 14RVG gilt, dass die Festsetzung der anwaltlichen Gebühren nur auf Ermessensmissbrauch nachgeprüft werden darf. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]