Als örtlich zuständiges Gericht wird das Arbeitsgericht Neumünster bestimmt.
I.
Die Klägerin nimmt den Beklagten auf Schadensersatz wegen behaupteter wettbewerbswidriger Handlungen in Anspruch.
Die Klägerin konstruiert unter anderem Aufzüge für Schiffe der Marine. Bei der vormaligen Beklagten zu 1. handelt es sich um ein Aufzugsunternehmen. Der vormalige Beklagte zu 2. und jetzige Beklagte ist ehemaliger Arbeitnehmer der Klägerin und seit Sommer 2012 bei der vormaligen Beklagten zu 1. beschäftigt.
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