I. Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Augsburg vom 21.07.2016 -
1. Die Antragsgegnerin und Beteiligte zu 2) wird verpflichtet, die Minderungen der Leistungsbeurteilung im Rahmen der
2. Der Antrag zu III. wird zurückgewiesen.
II. Die Rechtsbeschwerde wird für die Antragsgegnerin zugelassen.
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