Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2 wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 13.09.2018- 5 Bv 68/17 - aufgehoben und die Anträge des Betriebsrats sowie seine Antragserweiterung vom 19.08.2019 zurückgewiesen.
2.Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
A. Die Beteiligten streiten um die Aufhebung zweier Maßnahmen, nämlich zum einen der Einstellung des Zeugen J mittels Versetzung in den Markt in W und zum zweiten um die anschließend während des Rechtsmittelverfahrens erfolgten Beförderung des Zeugen auf die Position des Marktleiters.
1. 2. 1. 2. a. b.
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