LAG Köln - Beschluss vom 10.10.2019
6 TaBV 6/19
Normen:
BetrVG § 99; BetrVG § 5; KSchG § 14;
Fundstellen:
EzA-SD 2020, 6
LAGE BetrVG 2001 § 5 Nr. 4
Vorinstanzen:
ArbG Aachen, vom 13.09.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 5 BV 68/17

Beteiligung des Betriebsrats bei Versetzung und Beförderung eines Marktleiters

LAG Köln, Beschluss vom 10.10.2019 - Aktenzeichen 6 TaBV 6/19

DRsp Nr. 2020/548

Beteiligung des Betriebsrats bei Versetzung und Beförderung eines Marktleiters

Die Definition des "leitenden Angestellten" in § 14 Abs. 2 KSchG ist durch ihre Typologie enger als diejenige in § 5 Abs. 3 Nr. 1 BetrVG

Tenor

1.

Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2 wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 13.09.2018- 5 Bv 68/17 - aufgehoben und die Anträge des Betriebsrats sowie seine Antragserweiterung vom 19.08.2019 zurückgewiesen.

2.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BetrVG § 99; BetrVG § 5; KSchG § 14;

Gründe

A. Die Beteiligten streiten um die Aufhebung zweier Maßnahmen, nämlich zum einen der Einstellung des Zeugen J mittels Versetzung in den Markt in W und zum zweiten um die anschließend während des Rechtsmittelverfahrens erfolgten Beförderung des Zeugen auf die Position des Marktleiters.

1. 2. 1. 2. a. b.